Rechtschreibung in der Schule: DPhV mahnt KMK zu einheitlichem Vorgehen bei Sonderzeichen

    Angesichts des offiziellen Inkrafttretens der Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung und der diesbezüglichen Zustimmung der Kultusministerkonferenz (KMK) mahnt der Deutsche Philologenverband (DPhV) die Kultusminister zur Einheitlichkeit im Umgang mit den Regeln der deutschen Rechtschreibung in der Schule. Der Rat betont in seinen Erläuterungen, dass die Schule der Ort der Vermittlung der orthografischen Normen sei. Vorgaben für die schulische Bewertung seien jedoch nicht die Aufgaben des Rates. Derzeit handhaben die Bundesländer den Umgang mit Sonderzeichen mit Geschlechterbezug sehr unterschiedlich.

    DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing sagt: „Es kann nicht sein, dass sich manche Bundesländer an das Regelwerk halten und manche nicht! Ein Rechtschreib-Allerlei verwirrt alle Beteiligten. Hier muss in der KMK im Interesse der lernenden Schülerinnen und Schüler für Klarheit gesorgt werden, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie die deutsche Sprache lernen. Die verbindliche Umsetzung in den Schulen soll laut Rat und bereits erfolgter Zustimmung der KMK spätestens zum Schuljahr 2027/2028 umgesetzt sein.“

    Lin-Klitzing weiter: „Die Beherrschung der deutschen Rechtschreibung ist fundamental für unsere Kommunikation, für Bildungserfolg und dient der Chancengleichheit. Auf diese Bedeutung hat auch das Bundesverfassungsgericht jüngst hingewiesen.[1] Die Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung ist bedeutsam und zu respektieren. Ein Durcheinander können wir uns nicht leisten, schon gar nicht vor dem Hintergrund der zahlreichen bildungspolitischen Herausforderungen.“

    Die Anpassung des Amtlichen Regelwerks sieht u.a. Veränderungen des Schreibwandels durch die Aufnahme von Schreibvarianten und in der Zeichensetzung vor. So wird z.B. der erweiterte Infinitiv wieder verbindlich mit Komma abgetrennt. Beim Umgang mit der „geschlechtergerechten Schreibung“ sieht der Deutsche Rechtschreibrat keine Sonderzeichen im Wortinneren vor.

    In den Bundesländern wird dies allerdings unterschiedlich gehandhabt. Bspw. in Schleswig-Holstein oder Hessen sind Abzüge bei der Notengebung beim Verwenden von Sonderzeichen im Wortinneren als Ausdruck geschlechtergerechter Schreibung möglich. In Bayern und Rheinland-Pfalz ist dies zwar nicht erwünscht, hat aber in der Praxis der Notengebung keine Konsequenzen. Das Bildungsministerium in Bremen befürwortet dagegen die Möglichkeit des Einsatzes des Doppelpunktes im Wortinneren als Ausdruck geschlechtergerechter Schreibung. Bei anderen Bundesländern ist eine klare Positionierung nur schwer erkennbar.[2]

    Seit Juli 2024 ist die Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung nach Zustimmung der zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Liechtenstein und Südtirol offiziell. Die KMK hatte der Neufassung des Amtlichen Wörterverzeichnisses und der Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung zugestimmt.

     

     

    [1] Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 22. November 2023. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/11/rs20231122_1bvr257715.html

    [2] Quellen: u.a. dpa, FAZ, RND, Spiegel, SR. T-Online, MDR

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